Wattwanderung nach Wangerooge: Strickpad wieder freigeben?
Das Wattenmeer zwischen dem Festland und der Insel Wangerooge wurde schon im Mittelalter über den sogenannten Strickpad durchquert. Eine jahrhundertelange Tradition, ein Kulturgut, dass heute allerdings per Verordnung verboten ist.1
Heute kann Wangerooge mit dem Inselflieger oder der (Schnell-)Fähre besucht werden. Doch diese Mobilität bzw. Infrastruktur stand der Insel noch nicht immer zur Verfügung. Vielmehr sind die Insulaner und Arbeiter in Abhängigkeit der Gezeiten, bei allen Jahreszeiten und über Jahrhunderte bei Ebbezeiten durch das Wattenmeer zur Insel bzw. zum Festland gewandert. Ähnlich der heutigen Prickenwege (Fahrwassermarkierungen im Wattenmeer für die Schifffahrt) wurden lange Sträucher als Merkzeichen (Baken) in den Wattboden gesetzt. Dieser markierte Fußweg von Minsen, eigentlich Tengshausen nach Wangerooge, war täglich in Gebrauch und so bekannt, dass er „Strickpad“ oder als „Dat Strick“ bezeichnet wurde.2 Sowohl der Westturm als auch die noch heute vorhandene Tengshausener Mühle dienten den Wattläufern dabei als optische Orientierungspunkte.
Handelt es sich somit bei einer Inselquerung über das Watt vom Wangerland nach Wangerooge nicht um ein zu schützendes und zu erhaltendes Kulturgut? Im Wangerland steht die über 400 Jahre3 alte und denkmalgeschützte Tengshausener Mühle. Noch älter als die Mühle war die Tradition der Wattquerungen nach Wangerooge. Diese Beständigkeit ist ein starkes Indiz für ein Kulturgut – dieses sollte erhalten und ebenso wie das Wattenmeer selbst geschützt werden!
Seit dem Jahr 1986 besteht der Nationalpark Niedersächsisches Wattenmeer mit den hieraus resultierenden Zonierungen und Restriktionen. Die zu dieser Zeit einschlägigen Wattführer haben zwar intensiv über eine Beantragung von Inselquerungen nach Wangerooge nachgedacht, letztlich wohl jedoch auch aufgrund ihres fortgeschrittenen Lebensalters keinen Antrag dafür gestellt. Leider wurden hier nicht die zukünftigen Generationen bedacht. Ein Verbot auf dieser Grundlage erscheint nicht mehr zeitgemäß.
Sowohl die Gemeinde Wangerland als auch die Inselgemeinde Wangerooge stehen in einem immer härteren Wettbewerb zu anderen Fremdenverkehrsregionen. Bedingt durch das Verbot liegen Wettbewerbsverzerrungen gegenüber den anderen Fremdenverkehrsgemeinden vor, die sich nicht nur auf die Wattführer:innen selbst auswirken, sondern im Sinne einer „Umkehrrentabilität“ auch auf die Attraktivität des Standortes, das Beherbergungsgewerbe, die Gastronomie, die Schifffahrt und den Einzelhandel wirken. Bei geschätzten jährlichen 4.000 Gästen, die über das Watt von Harlesiel nach Spiekeroog wandern, ergeben sich allein bereits Einnahmen aus Kurtaxe bzw. Gästebeitrag i. H. v. 20.000 EUR für die Inselgemeinde Spiekeroog (Tagessatz 5 EUR). Wer leistet hier eine Ausgleichszahlung an die Inselgemeinde Wangerooge? Durch die weiteren Gäste und der damit zusammenhängenden Kaufkraft steigt zudem das Gewerbesteueraufkommen für die Inselgemeinde. Zwar gibt es im Landkreis Friesland mit Minsener Oog eine alternative Inselroute, hier ist jedoch aufgrund der Tide und der anschließenden Rückwanderung nur ein sehr kurzer Aufenthalt auf der Insel möglich.
Darüber hinaus hat die Nationalparkverwaltung als zuständige Behörde im Einklang mit dem Schutzzweck die regionalen Belange5 zu berücksichtigen. Hierzu zählen die Interessen der ortsansässigen Bevölkerung, die Sicherung und Entwicklung ihrer Lebens- und Arbeitsbedingungen sowie die Belange des Tourismus. Der Wirtschaftszweig Tourismus ist von existenzieller Bedeutung. Viele Haushalte, Familien und Arbeitnehmer leben vom Fremdenverkehr, sodass dieser Arbeitsplätze, Einkommen und damit Existenzgrundlagen sichert.
Von offizieller Stelle wurde bestätigt, dass Seehunde und Kegelrobben in ihrem Rückzugsort durch professionelle Wattwanderungen in diesem Gebiet nicht beeinträchtigt werden. Die Seehundbänke am Eversand, bei Minsener Oog oder auch die große Gruppe in der Nähe der Martensplate werden durch die Wattwanderroute nicht tangiert.
Wattführer:innen leisten Informations- und Bildungsarbeit, die dazu beiträgt, den Schutzzweck des Nationalparks zu sichern und ein Verständnis für ökologische Zusammenhänge zu schaffen. Dieser hohe Schutzzweck wird u. a. durch die Ruhezonen verwirklicht, die grundsätzlich nicht betreten werden dürfen, aber beispielsweise auch bei den Inselquerungen nach Spiekeroog, Langeoog und Norderney durchwandert werden.6 Bei Wattwanderungen zum Leuchtturm Arngast im Jadebusen wird sogar ausschließlich in der Ruhezone gewandert. Diese Ruhezone ist flächenmäßig nochmals größer als die Ruhezone vor Wangerooge7 und wird zudem zeitlich erheblich länger belaufen.
1 Vgl. § 1 Abs. 1 S. 3 NWattFVO.
2 Vgl. Wangerooger Inselarchiv, H.-J. Jürgens.
3 Der Mühlenstandort ist seit 1619 dokumentiert, vgl. nwzonline vom 02.06.2020.
4 Vgl. Wangerooger Inselarchiv, H.-J. Jürgens.
5 Vgl. § 25 NWattNPG.
6 Vgl. § 11 Nr. 2 NWattNPG.
7 Vgl. Ruhezone I/31 ("Elisabethaußengroden und Wattgebiet")